Verschwiegenheit
Als Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (gem. § 14 Psychologengesetz, BGBl. Nr. 360/1990 sowie gem. § 37 BGBl. I Nr. 182/2013).
Verrechnung & Einheitengestaltung
Supervision, Coaching und Beratung etc.
Das Praxisangebot ist aktuell (wegen des hohen Bedarfs) auf psychologische Diagnostik und Behandlung ausgerichtet. Für arbeitspsychologische Leistungen, Supervision und Coaching können daher nur mehr recht wenige Termine zur Verfügung gestellt werden. Teamsupervisionen sind nicht mehr möglich. Ich bitte um Verständnis.
Supervision, Coaching und Beratung etc. ist im Regelfall umsatzsteuerpflichtig. Ich bin derzeit als Kleinunternehmerin umsatzsteuerbefreit (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).
Psychologische Tätigkeit - Diagnostik
Dies ist eine Wahlpsychologische Praxis, es erfolgt keine direkte Verrechnung mit der Gesundheitskasse. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist die klinisch-psychologische Diagnostik der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Daher können diese Leistungen bei den Kassen
eingereicht werden. Benötigt wird dafür eine ärztliche Überweisung mit einer
entsprechenden Fragestellung zur Abklärung über das Vorliegen einer psychischen Störung, die spätestens zum zweiten Termin mitzubringen ist. Nach Fertigstellung der Diagnostik und Einlangen des Honorars wird darüber eine Bestätigung ausgestellt, die
gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung bei der entsprechenden Kasse eingereicht werden kann. Sie erhalten dann bis zu 80% rückerstattet.
Keine Rückerstattung wird bei klinisch-psychologischer Diagnostik mit diesen Zielen gewährt: Aussagen über die
Einschulung, Studienzulassung, Eignung für Beruf oder Fahrtauglichkeit.
Psychologische Tätigkeit – Behandlung
Die klinisch-psychologische Behandlung von Krankheiten ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Im Falle einer Zusatzversicherung könnte in Ihrem Vertrag die klinisch-psychologische Behandlung inkludiert sein. Mit 1.1.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit in die Leistungspflicht der Gesundheitskassen. Es kann also das
Honorar eingereicht werden, die Behandlung gilt aktuell als Wahlleistung, ein Kostenzuschuss wird gewährt, der je nach Kassa variiert. Um einreichen zu können, wird eine ärztliche Untersuchung (spätestens zur 2. Einheit) benötigt. Nach der 10. Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig, muss ein Antrag gestellt werden.
Derzeit belaufen sich die Kosten für eine Einheit (50 min + 10 min Vor-& Nachbereitung) auf 100 Euro. Die Bezahlung erfolgt beim Erstkontakt üblicherweise in bar,
weitere Sitzungen per Überweisung laut Honorarnote. Leistungen, die zum Ziel haben, eine psychische Krankheit zu verhindern, sie zu lindern oder zu beseitigen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit. Klinisch-psychologische Behandlung erfolgt gem. §22 Abs. 3 Z1 des Psychologengesetzes als notwendige Krankenbehandlung.
Für recht junge Kinder (Kindergartenalter) sind oftmals kürzere Einheiten sinnvoll. Bei Bedarf werden diese angeboten, Sie können gerne auch danach fragen.
Einwilligung
Gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit findet für die klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlung von Minderjährigen der § 173 ABGB analoge Anwendung. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für die Einwilligung in medizinische Behandlungen.
Sind beide Elternteile mit der Obsorge betraut, so ist jeder Elternteil für sich allein entscheidungsbefugt (§ 167 Abs. 1 ABGB analog). Bei abweichender Erklärung gilt die zuletzt getätigte, da es sich bei der Einwilligung um eine jederzeit widerrufliche Erklärung handelt.
Bei Gefahr in Verzug ist die Einholung einer Einwilligung nicht erforderlich.
Absageregelung
Wenn Sie verhindert oder krank sind, ersuche ich um rechtzeitige Mitteilung, da ich die Stunde sonst in Rechnung stellen muss. Es gilt eine 3-Werktage-Absageregelung mit gestaffelter Honorarverrechnung. Bitte kommen Sie pünktlich (aber nicht überpünktlich) zu den vereinbarten Terminen, damit Folgetermine nicht warten müssen.
Methoden
In meiner Praxis wende ich eine Vielzahl an Behandlungs- und Beratungsmethoden aus unterschiedlichen Bereichen der Psychologie an. Diese werden an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Sie bieten Hilfestellung und systematische Unterstützung und werden je nach Fortschritt und Erfordernissen entsprechend abgeändert. Außerdem werden im Laufe der Behandlung oft mehrere Methoden kombiniert und so Behandlungsprogramme entwickelt.
Ein systemisch-lösungsorientierter Ansatz bildet die Basis für Beratung und Behandlung. Damit ist der Fokus auf das Ziel gerichtet und Ressourcen aus dem System bzw. den Systemen werden ausfindig gemacht. Sie helfen bei der Lösung des Problems und werden in der Behandlung unterstützend eingesetzt.
Liegen sehr belastende Ereignisse oder gar Traumata vor, bietet sich Brainspotting als besonders hilfreiche Methode an. Da hierbei nicht das gesprochene Wort im Vordergrund steht, ist Brainspotting auch für Belastungen geeignet, für die einem die Worte fehlen, die lange zurückliegen (ua auch im vorsprachlichen Zeitraum) und für Kinder.
Anwendung finden derartige Methoden auch bei der Erstellung von Konzepten im Rahmen der Gesundheitspsychologischen Beratung und Behandlung. Gesundheitsförderung und Präventionsmaßnahmen für Einzelpersonen und Gruppen, im Rahmen der Arbeitspsychologie und im privaten, familiären und schulischen Umfeld.
Klinisch-Psychologische Diagnostik und Behandlung erfolgt unter Einsatz wissenschaftlicher psychologischer Testverfahren und orientiert sich an den gängigen Methoden und entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.